Hebammenhilfe ist gesetzlich geregelt und wird von allen Kassen (privat wie gesetzlich)übernommen!* Sie haben in der Schwangerschaft von Beginn an die Möglichkeit Hebammenhilfe in Anspruch zu nehmen.
*Privat versicherte Patientinnen bitten wir dennoch Ihren Versicherungsstatus dahin gehend zu überprüfen.
Die Kosten für folgende Leistungen werden von den Krankenkassen komplett übernommen:
Beratung in der Schwangerschaft, Schwangerenvorsorge, Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden, Geburtsvorbereitungskurse, Geburtshilfe, Wochenbettbetreuung/Nachsorge, Stillberatung, Hilfe beim Abstillen und Rückbildungsgymnastik.
Für einige Kurse fallen Zuzahlungen an. Hierüber und über die Kosten unserer sonstigen Leistungen informieren wir sie gern. |